Gut gemeint und schlecht gemacht

Als in Thüringen Ende 2008 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes verabschiedet wurde, waren sich alle über das Ziel einig: Mit der Einführung einer Kontrolle, wie Eltern die Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder wahrnehmen, kann auch der Kinderschutz verbessert werden. Denn wer nicht zur Vorsorge geht, bei dem sollte man besser hinschauen. Zum näheren Hinschauen gibt es die Jugendämter, für die Organisation wurde eine neue Abteilung in einer Landesbehörde geschaffen: Das Vorsorgezentrum Bad Langensalza.

Zwei Jahre später sieht die Bilanz des Gesetzes eher ernüchternd aus. 303 Mal bekam das Jugendamt des Ilmkreises im Jahr 2010 aus Bad Langensalza die Meldung, dass eine Vorsorgeuntersuchung versäumt worden sei. In allen Fällen wurde zunächst mit den Eltern telefoniert, dann besucht und geredet. Allerdings erwiesen sich über 80 Prozent der Hinweise als falsch: Die Eltern hatten die Vorsorgeuntersuchung wahrgenommen. Die Information darüber war nur irgendwo hängengeblieben.

Wo das Problem liegt, ist nicht ganz genau auszumachen. Möglich, dass Kinderärzte ihre Aufmerksamkeit lieber den Kindern als noch einem zusätzlichen Meldebogen gewidmet haben, verdenken könnte man es ihnen nicht.

Möglich auch, dass in der neu geschaffenen Vorsorgestelle nicht alles so glatt lief wie gedacht. Im Endeffekt jedenfalls standen die Mitarbeiter des Jugendamtes ziemlich im Regen. Auch wenn Amtsleiter Jens Jödicke versichert, dass bei den Eltern das Verständnis für die Nachfrage da gewesen sei.

Hinzu kommt noch eine eigenartige Benachrichtigungspraxis des Vorsorgezentrums an die Eltern. Für die recht neue Untersuchung U7A, die bei vielen Kindern noch nicht im Vorsorgeheft steht, werden die Aufforderungen vier Monate vor dem Termin verschickt, wie Madeleine Henfling (Grüne) als betroffene Mutter im Jugendhilfeausschuss zu berichten wusste. Bis der Termin ran ist, hat man ihn oft schon wieder vergessen. Die U7A ist deshalb auch die am häufigsten versäumte Untersuchung.

Insgesamt ist das Jugendamt mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes wenig glücklich. Zumal der große Aufwand bisher nicht in einem einzigen Fall dazu geführt hat, ein vernachlässigtes Kind aufzuspüren.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert