Gesetz mit Nebenwirkung

Wie viele Hunde es derzeit in Arnstadt gibt, kann wohl keiner genau sagen. Sprecherin Angelika Stiel weiß aber, wie viele ordentlich angemeldet sind: Für 1419 Hunde wird derzeit in Arnstadt Hundesteuer gezahlt. Zumindest auf sie kommt in einiger Zeit ein Besuch beim Tierarzt außer der Reihe zu – und nicht nur auf die Besitzer eine ungeplante Geldausgabe. Hintergrund ist das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“ das am Donnerstag im Landtag angenommen worden ist – nach langer Diskussion darüber, welche Rassen nun als gefährlich eingestuft werden sollen oder doch lieber nicht.

Was bei der Diskussion kaum Beachtung fand: In dem Gesetz geht es längst nicht nur um Kampfhunde. Denn mehr oder weniger unbemerkt hat der Landtag auch einen Passus abgesegnet, der auch Mops und Pudel betrifft, selbst wenn sie vielleicht gar keine Zähne mehr zum Beißen haben.

„Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund auf seine Kosten dauerhaft und unverwechselbar mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder (…) kennzeichnen zu lassen“, steht im Gesetz. Das heißt, jeder Hund muss einen solchen Chip bekommen. Wann und wie, das weiß noch keiner. Darüber sollen sich Innen- und das unter anderem für Tierfragen zuständige Sozialministerium noch einigen. Aber es ist jetzt schon klar, die Aktion wird Geld kosten. Sowohl die Hundehalter als auch die Kommunen.

„Die Ordnungsämter müssen sich Technik anschaffen, um die Chips lesen zu können“, sagt Bernhard Schäfer, Vize-Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes, „und es wird Besitzer geben, die der Pflicht zum Einsatz nicht nachkommen“. Dann sind so genannte „Ersatzvornahmen“ fällig – auf Kosten der Gemeinden. „Außerdem müssen wir damit rechnen, dass viele Hunde wegen dieser Kosten einfach ausgesetzt werden – die landen dann in den Tierheimen“, so Schäfer.

Es ist nicht das erste Mal, dass etwas vom Land beschlossen wird – und die Kommunen es ausbaden müssen. Den Landtagsabgeordneten, die das Gesetz verabschiedet haben, kann man nicht einmal einen Vorwurf machen. Denn bei den Kosten für das Gesetz steht, dass es keine geben würde.

Für das Land könnte das auch stimmen. Und die Kommunen erfahren ohnehin erst später genau, was da auf sie zu kommt. „Wir müssen den Gesetzestext erst auswerten und die Durchführungsbestimmungen abwarten“, sagt die Arnstädter Stadtsprecherin Angelika Stiel, „vorher könnten wir dazu wenig sagen“.

Klar ist nur, es wird Geld kosten. Für die Kommunen und die Hundebesitzer. Nur für die Hunde soll die Einsetzung des Chips relativ schmerzlos sein.

Ein Gedanke zu „Gesetz mit Nebenwirkung“

  1. Also tut mir leid, aber manchmal denke ich mir, man muss doch auch nicht alles regeln, oder? „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“… Mann, oh, Mann, es scheint mir, als würde immer und immer wieder ein neues Gesetz, eine neue Regel erfunden werden. Das ist doch reine Geldmacherei. Und was für ein Aufwand dafür? Verrückt.

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