Update: Bürgermeisterwahl

48 Tage vor der Bürgermeisterwahl steht endlich in groben Zügen  fest, wer für wen antritt und warum nicht. Es gibt erste Schlagworte zu Wahlzielen, aber nicht von allen. Aber von Wahlkampf ist noch nichts zu merken.

Vielleicht ist das die wichtigste Botschaft der vergangenen Tage: Die AfD stellt keinen Bürgermeisterkandidaten für Arnstadt auf.  „Nach allen Abwägungen haben wir uns zu einem solchen satzungsgemäßen und rechtlich möglichen Schritt entschieden, da wir keinen kommunalpolitisch geeigneten und versierten Kandidaten für das Amt in Arnstadt zu dem Zeitpunkt aufstellen konnten.“ Diesen Satz sagte Marcus Bühl anlässlich der Nominierung eines AfD-Landtagskandidaten, der, wie ausdrücklich betont wurde, kein Kartoffelsack war. Die AfD-Pressemitteilung stammt übrigens von Stadtecho-Gründer Hans-Joachim König. Ich finde das bemerkenswert.

Ansonsten geht die SPD mit Thomas Eidam ins Rennen,  der zwar nach Aussage dieser etwas älteren SPD-Seite gerne surft, über dessen Kandidatur es aber aktuell wenig zu surfen gibt. CDU und Pro Arnstadt haben sich auf Frank Spilling geeinigt, auf der verlinkten Facebook-Seite gibt es schon Schlagworte für seinen Wahlkampf. Auch Angelika Stiel hat bei Facebook begonnen, ihre Ideen für Arnstadt aufzuschreiben. Beide Seiten kann man abonnieren, wenn man bei Facebook ist – und so auf dem laufenden bleiben.

Über die Rolle von Jens Petermann bei der Bürgermeisterwahl kann man nichts Neues sagen. Die Landesspitze der „Linke“ hat offiziell noch nicht von ihrem Vorschlag Abstand genommen, Petermann zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichts zu machen.  Eigentlich sollte diese Wahl schon in der vergangenen Woche stattfinden, wurde aber nun wegen Uneinigkeit auf Ende März verschoben. Das ist für die Arnstädter „Linke“ insofern blöd, weil Bürgermeister-Kandidaturen nur bis Mitte März abgegeben werden können. Und falls Petermann wirklich Ende März Verfassungsgerichtspräsident werden sollte, stünde die „Linke“ ohne Bürgermeisterkandidaten da. Denn beides geht nicht. Bürgermeister dürfen laut Gesetz dem Verfassungsgericht nicht angehören. Aber prophylaktisch einen anderen Bürgermeister-Kandidaten küren, obwohl Petermanns Chancen auf einen Aufstieg am Verfassungsgericht recht gering sind?

Falls sich diese verfahrene Kiste nicht in naher Zukunft dadurch auflöst, dass Petermann aus dem Kandidatenkreis für den Verfassungsgerichtspräsidenten ausscheidet, sollte man dringend Buridans Esel nach seinen Erfahrungen befragen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert