Über Friedhöfe redet man ja im Allgemeinen nicht so gerne. Aber manchmal muss es doch sein. Damit sich nicht noch weitere Mitbürger so wie ich gegen geltendes Recht versündigen und auf dem Arnstädter Friedhof Gräber mit weißem Kies bedecken.
„Mach doch Kies drauf“, sagte ein Kumpel, als ich vor vielen Jahren überlegte, wie es mit dem kleinen Familien-Urnengrab auf dem Arnstädter Friedhof weitergehen sollte. „Braucht nicht viel Pflege, kannste ne Pflanzschale draufstellen und sieht immer gut aus“. ich folgte seinem Rat.
Ich weiß gar nicht, wie lange das jetzt her ist. Aber mittlerweile ist der Kies irgendwie weniger geworden und sieht auch nicht mehr so weiß aus wie am Anfang. Also überlegte ich, mal einen Sack neuen Kies zu kaufen, es gibt ja auf dem Friedhof jetzt so kleine Schubkarren, mit denen man den Kies zum Grab bringen kann. Die Sache sollte eigentlich am Wochenende über die Bühne gehen. Doch als ich heute den Friedhof besuchte, wurde ich von einem Aushang begrüßt: „Die Verwendung von weißem Kies zum Bestreuen der Grabfläche (…) ist untersagt. Wir fordern Sie hiermit auf, bereits ausgebrachten Kies zu entfernen“.
Nun ist ja schon länger bekannt, dass Arnstadt ein Problem mit dem Kies hat. Aber bisher dachte ich, das betrifft nur die Stadtkasse. Dass das auch für den Friedhof gilt, war mir neu. Dabei hätte ich es besser wissen müssen, denn als mündiger Bürger sollte man sich schon auskennen in den städtischen Satzungen. Und in der Friedhofssatzung von Arnstadt steht schon seit 2013 drin, was nun auch auf dem Schild am Friedhof steht. Hat nur bisher offenbar keinen interessiert.
Eine kurze Recherche ergibt: Arnstadt ist nicht allein mit der friedhöflichen Kies-Allergie. In vielen Gemeindesatzungen finden sich solche Passagen. Mal ist Kies ganz verboten, mal nur auf einem bestimmten Anteil des Grabes erlaubt. Als Gründe werden aufgeführt: Kies verhindere die Verrottung der Urnen und Särge und würde die Wiederherstellung nach Ablauf der Liegezeit erschweren. Manchmal wird auch auf den „natürlichen und parkähnlichen Charakter“ des Friedhofs verwiesen, der durch den Kies gestört würde. ich finde Letzteres ein bisschen ningelig, schließlich gibt es auch Parks mit Kieswegen. Aber das nur am Rande.
Sogar die Justiz hat sich schon mit der Kiesfrage beschäftigt. Verschiedene Gericht haben bestätigt, dass Gemeinden ihren Bürgern per Satzung vorschreiben dürfen, wie Gräber aussehen sollen und wie nicht. In Bielefeld wurde 2015 sogar über einen Fall drohender Zwangsräumung eines Grabes wegen unerlaubter Bekiesung berichtet. Man sollte die Sache also nicht auf die leichte Schulter nehmen.
In Arnstadt will man von Zwangsmaßnahmen derzeit wohl noch absehen. Man habe das Schild jetzt zu Beginn der Pflanzzeit angebracht, um die Leute auf den seit fünf Jahren gültigen Sachverhalt überhaupt hinzuweisen, sagte eine freundliche Mitarbeiterin der Friedhofsverwaltung auf meine Nachfrage.
Was allerdings in Arnstadt relativ einmalig ist: Nur weißer Kies ist verboten. In anderen Städten geht es meist generell um die Frage Kies oder kein Kies, farblich wird da nichts eingeschränkt. Insofern habe ich als Arnstädter wohl noch Glück im Unglück. Denn die Kieselsteine auf unserem Urnengrab sind nun wirklich nicht mehr weiß.
Inwiefern weisser Kies/ Kies, die Verrottung verhindert erschließt sich mir nicht ganz?
Kies im allgemeinen lässt das Wasser im Erdreich versickern. Somit kommt Feuchtigkeit ins Erdreich, was für den Prozess der Verrrottung sicher nicht hemmend wirkt.
Platten auf Gräbern z.B. wirken wie eine Oberflächenversieglung. Dies mal dazu angemerkt. Hoffentlich fällt jetzt nicht jemanden noch ein, wegen der Oberflächenversieglung bei Platten, eine Abwassereinleitgebühr oder so was in der Art zu erheben.