Eigentlich ist es zum Heulen. Denn mit einer Entscheidung zum ambulanten Verkauf von Imbisswaren hat der Bundesfinanzhof das vorhandene Steuer-Durcheinander noch erweitert und dabei eine Thüringer Kernkompetenz empfindlich berührt: Die Bratwurst. Die Folge des Richterspruchs: Wieviel man für eine Bratwurst bezahlen muss, hängt von der Verzehrlage ab. Beißt man im Stehen hinein, sind beim Kauf 7 Prozent Umsatzsteuer fällig. Im Sitzen sind es 19 Prozent.
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