Guttenberg in Gossel?

Der Streit um die Abwasserbeiträge für die Grundstücksbesitzer der drei „Klärteichdörfer“ Bittstädt, Gossel und Neusiß währt schon viele Jahre. Nachzuvollziehen ist diese Auseinandersetzung nur schwer, denn die Hausbesitzer sollen für Anlagen zur Kasse gebeten werden, die sie in Vorwendezeiten selbst mit errichtet haben. Der WAZV Arnstadt hingegen beruft sich auf die Thüringer Gesetze, die solches Vorgehen regelrecht fordern. Seit 2008 wird deshalb versucht, die Frage mit einer so genannten „Musterklage“ zu klären, bei der zunächst nur ein Fall verfolgt wird, der dann als Maßstab für alle gelten kann. Die ist jetzt allerdings in eine Sackgasse geraten.  Und es hagelt nun nicht nur Schuldzuweisungen, sondern es gibt sogar Plagiatsvorwürfe: Eine neue Klage soll abgeschrieben worden sein.

Im Auftrag eines Gosseler Bürgers reichte die Arnstädter Anwältin Alexandra Eckert im Jahr 2008  eine Klage gegen die Beitragserhebung in den „Klärteichdörfern“ vor dem Verwaltungsgericht in Weimar ein. Aber es dauerte bis zum Januar dieses Jahres, ehe es ein Urteil gab: Die Klage wurde abgewiesen. Die Beitragserhebung sei rechtens, so hieß es.

Der betroffene Bürger war davon nicht begeistert, aber nahm das Urteil hin. Doch nach dem Bekanntwerden des Urteils und des Verzichts auf eine Weiterführung hagelte es Kritik innerhalb der Bürgerinitiativen, die sich besonders gegen die Anwältin des Verfahrens, aber auch gegen die Gosseler richtete. Wortführer dabei war Olaf Geyersbach, Chef der BI Bittstädt. Er warf Frau Eckert Halbherzigkeit und Passivität bei der Führung des Verfahrens vor.

Um das verstehen zu können,  muss man die parteipolitischen Hintergründe kennen. Geyersbach gehört zu dem Personenkreis, der von Frank Kuschel unterstützt wird. Der Landtagsabgeordnete der „Linken“ und Arnstädter Stadtrat ist Experte im Kommunalrecht und ständiger Gast beim „Sprecherrat der Bürgerinitiativen“, zu dem sich die Beitragsgegner aus Arnstadt und Umgebung zusammengeschlossen haben. Die Rechtsanwältin Alexandra Eckert aber gehört der SPD an. Die hat zwar früher in der Region auch aktiv gegen Kommunalabgaben gekämpft, aber seit die Arnstädter SPD-Frontfrau Eleonore Mühlbauer in den Landtag gewählt wurde, ist es aus dieser Ecke ruhiger geworden. Die Große Koalition in Erfurt mag keine Beitragsdebatten.

Geyersbach mutmaßt nun, Frau Eckert habe das von ihr geführte Verfahren aus politischen Gründen praktisch selbst „ausgebremst“ – weil ihre Partei nun in Erfurt in der Regierungskoalition sitzt. Das weist die Rechtsanwältin natürlich  weit von sich. Geyersbach jedoch bleibt dabei: „Nur zu offensichtlich drängt sich durch das unsaubere Schriftgefüge die Handschrift der SPD-Parteipolitik auf Landesebene auf, die die Beitragserhebung beibehalten will“, schreibt er in einer Stellungnahme.
Die Bürgerinitiativen wollen aber trotz des verlorenen Verfahrens nicht aufgeben. Mit zwei neuen Musterverfahren rollen sie die Frage der Abwasserbeiträge für die „Klärteichdörfer“ nun ganz neu auf.

Die entsprechenden Klagen sind bereits eingereicht, eine davon hat Olaf Geyersbach selbst auf den Weg gebracht. Doch der Inhalt stieß zumindest bei Rechtsanwältin Eckert auf Verwunderung. Da der Vorwurf im Raum steht, sie hätte ihre Arbeit nicht ordentlich gemacht, habe sie die Klageschrift genauer angesehen. Dabei fand sie nach eigener Aussage ganze Passagen, die ihrer eigenen Klage von 2008 entlehnt waren. „Da sind wesentliche Teile kopiert worden, ohne Quellenangabe“ sagt sie. Und: „Das verstößt ganz klar gegen das Urheberrecht.“

Mittlerweile hat sie selbst einen Anwalt beauftragt, um Geyersbach abzumahnen. Die Sache wird wohl vor Gericht landen. Und wenn die Klage Erfolg hat, könnte eine vierstellige Summe fällig werden, die Geyersbach wegen des Plagiats an Frau Eckert zahlen müsste. Es könnte also für Olaf Geyersbach zumindest materiell teurer werden als für den berühmten Freiherrn aus Franken, dem unlängst ein Plagiat sogar den Ministerposten gekostet hat.

Alles das wird sich hinziehen. Und erst recht die Musterklage für die Klärteichdörfer. Denn deren Behandlung ist von der Plagiatsfrage unabhängig. Aber entschieden wird darüber trotzdem wohl erst in ein paar Jahren.

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